Generationenkonflikte
Geschrieben von Presse am 04.11.2009
Grundrecht auf Schmach
Zwei Mädchen veröffentlichten anstößige Fotos von sich im Internet. Ihre Schule mahnte sie ab, die beiden klagen. Der Fall steht für einen neuen Zwiespalt der Generationen: Ältere verstehen nicht, warum Teenager Intimes preisgeben - und den Jungen ist nicht klar, was sie dadurch verlieren.
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Grundrecht auf Schmach
Zwei Mädchen veröffentlichten anstößige Fotos von sich im Internet. Ihre Schule mahnte sie ab, die beiden klagen. Der Fall steht für einen neuen Zwiespalt der Generationen: Ältere verstehen nicht, warum Teenager Intimes preisgeben - und den Jungen ist nicht klar, was sie dadurch verlieren.
Wenn Amerikaner von "freier Meinungsäußerung" reden, meinen sie mehr als wir: Im Namen dieses Grundrechts verteidigen Anwälte das Recht militanter Rechtsradikaler, gegen die Demokratie zu agitieren. Pornografie-Anbieter klagen für das Recht, Fotos nackter Minderjähriger zu verbreiten oder - wie in einem aktuellen Fall - zwei Mädchen gegen ihre Schule, weil die sie dafür bestraft hat, sexuell anstößige Fotos bei MySpace veröffentlicht zu haben. Denn auch das Posieren in Reizwäsche, während man lächelnd an einem Penis-förmigen Dauerlutscher leckt, ist eine freie Meinungsäußerung im amerikanischen Verständnis.
Klar, denn der Erste US-Verfassungszusatz meint jedwede Äußerung überhaupt. Salopp ließe er sich mit "Du darfst keinem Bürger den Mund verbieten" übersetzen, aber er geht sogar noch weiter. Er würde im Extremfall auch die Äußerungen von Aliens schützen, die sich mit Furzen und Stepptanzen verständigen (wie ein Alien in einer absurden SF-Geschichte von Kurt Vonnegut).
Oder eben die Veröffentlichung von Anzüglichkeiten und Intimitäten in Social Networks, meinen zumindest die Anwälte der amerikanischen Civil Liberties Union ACLU, die am 23. Oktober im Namen der Mädchen Klage vor einem US-Bundesgericht einreichten. Denn für die Generation Social Network ist der Selbstausdruck im Web Alltagskommunikation.
Was ist normal?
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